Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-2 Tage
Produktinformationen "Soudal SoudaBond easy 800 ml orange"
Soudabond Easy ist ein gebrauchsfertiger Polyurethanklebstoff für die rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von Dämmstoplatten in den Bereichen Flachdach, Perimeter, Fassade, Dämm-/Dränelementen, Kellerdecke, Innendämmung usw.; gleiches gilt für die Verklebung von Gipskarton- und Gipsfaserplatten sowie die Verklebung von Gasbeton in Verbindung mit nicht tragendem Mauerwerk.
Produkteigenschaften
- Arbeitszeitreduzierung um bis zu 30%
- Hohe Anfangshaftung – auch bei niedrigen Temperaturen
- Sparsam im Verbrauch, da exakt zu dosieren
- Auch für senkrechte Verklebungen geeignet
- Verarbeitbar ab +5°C Dosentemperatur bzw. -5°C Umgebungstemperatur
- Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/ (m·K) für die ideale Ergänzung der Dämmplatten bei der Fugenausfüllung
- Flexibel und nicht versprödend
- Gleicht Unebenheiten optimal aus
- Reduzierte Nachexpansion ermöglicht rasches und zuverlässiges Ausrichten der Dämm- u. Trockenbauplatten
- Kostenlose, einfache und vollständige Entsorgung der Verpackung dank dem P.D.R.-System
- Enorme Gewichtsreduzierung /enormer Platzgewinn gegenüber herkömmlichen PU-Dachkleber, Klebemörtel, etc.
- Schnelle Durchhärtung, bereits ab ca. 1 Stunde kann weiter gearbeitet werden
- Lösemittelfrei
- Beständig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben und Chemikalien
- Alterungsbeständig, unverrottbar, schimmel- u. fäulnisbeständig, aber nicht UV-beständig
- Wasserfest (nicht wasserdicht)
- Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102 Teil1
- Sehr emissionsarm EC1+
Anwendungen
- Rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von Wärmedämmstoffplatten.
- Geeignet für die Verklebung von Dämmplatten auf Basis von Polystyrol- (EPS + XPS), Polyurethan-(PUR/PIR) und Phenolharz- Hartschaum in den Bereichen Flachdach, Perimeter, Fassade, Dämm-/Dränelementen, Kellerdecke, Innendämmung, usw.
- Verklebung von Gipskarton- /Gipsfaserplatten im Trockenbau
- Verkleben von nicht tragenden Innenwänden, wie Trennwände, Sichtschutzwänden, Kellerbar-Theken, Steinregale, etc. aus Plansteinen (Porenbeton, Kalksandstein, Gips,…)
- Kleben von überputzbaren Anschlussfolien im Bereich rund um Fenster und Fassade
- Ausfüllen von Hohlräumen zwischen einzelnen Wärmedämmelementen
Aufgrund der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) sind wir verpflichtet Sie auf die Gefahrstoffe im Montageschaum aufmerksam zu machen:
Der angebotene PU-Montageschaum beinhaltet (Diphenylmethandiisocyanate) welcher mit dem R40 Satz "Verdacht auf krebserregende Wirkung" gekennzeichnet ist.
Die Abgabe von gekennzeichneten Schäumen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es besteht Selbstbedienungsverbot. Der Weiterverkauf ist nur durch gewerbliche Wiederverkäufer erlaubt. Wiederverkäufer dürfen diese Chemikalie an private Endverbraucher nur durch eine sachkundige Person nach §5 ChemVerbotsV abgeben!
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie Volljährig sind und den Schaum sachgemäß benutzen, dabei Haut, Augen und Schleimhäute vor direktem Kontakt schützen, z.B. mit Schutzbrille, Atemschutz und Einweghandschuhen.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Anmelden