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Soudal Styroporkleber Soudatherm Roof 170 2,2kg beige Flachdach

Produktinformationen "Soudal Styroporkleber Soudatherm Roof 170 2,2kg beige Flachdach"

SOUDATHERM ROOF 170 ist ein feuchtigkeitshärtender Einkomponentenklebstoff auf Polyurethan-Basis für die
dauerhaft sichere Verklebung von Dämmstoffen im Bereich Flach- und Gefälledach.
Produkteigenschaften
- Leicht zu verarbeiten
- Windsogstabil - systemgeprüft (I.F.I. , Aachen)
- Flexibel, nicht versprödend
- Spaltüberbrückend durch aufschäumen
- Lösemittelfrei, löst Polystyrol nicht an!
- Einlegezeit ca. 30 Minuten
(je nach Umgebungstemperatur und – feuchtigkeit)
- Abbindezeit: 2 bis 6 Stunden
Anwendungen
Untergründe:
- Besandete bzw. beschieferte Bitumenbahnen
- Korrosionsgeschützte Stahlbleche
- Beton, Faserzement, Porenbeton
- Holz

Dämmstoffe:
Besonders geeignet für:
- Mineralwolle (Verdichtung > 150kg/m³),
- Mineralische Schaumdämmstoffe (z.B. Perlite, Multipor)
Auch für:
- Polystyrol-Hartschaum (z.B. eps)
- PIR-/PUR-Hartschaum (mineralvlies- u. alukaschiert)
- Phenolharz-Hartschaum

 

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.

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