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Produktinformationen "Soudal Styroporkleber Soudatherm Roof 250 - 17 m² 800 ml orange Flachdach"
- Bis zu 30% Arbeitszeitreduzierung gegenüber klassischem PUR-Dachkleber
- Schnelle Durchhärtung - bereits nach ca. 1 Stunde weiterarbeiten
- Sparsam im Verbrauch, exakt zu dosieren
- Standfest - Auch für senkrechte Verklebungen (z.B. Attika) geeignet
- Spaltüberbrückend durch Aufschäumen – gleicht Unebenheiten optimal aus
- Auch für Fugenausfüllung geeignet (Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/ (m·K))
- Enorme Gewichtsreduzierung / Platzgewinn auf der Baustelle
- Windsogstabil - Systemgeprüft (I.F.I. , Aachen)
- Flexibel, nicht versprödend
- Lösemittelfrei, löst Polystyrol nicht an!
- Einlegezeit ca. 8 Minuten
(je nach Umgebungstemperatur und – feuchtigkeit)
- Besandete bzw. beschieferte Bitumenbahnen
- Korrosionsgeschützte Stahlbleche
- Beton, Faserzement, Porenbeton sowie auch Hart-PVC, Stein, Putz, Bitumendickbeschichtungen, Holz und Dispersionsfarben
Dämmstoffe:
- Polystyrol-Hartschaum (z.B. EPS)
- PIR-/PUR-Hartschaum ((mineralvlies-, bitumen- u. alukaschiert))
- Mineralische Schaumdämmstoffe (z.B. Perlite, Multipor)
Aufgrund der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) sind wir verpflichtet Sie auf die Gefahrstoffe im Montageschaum aufmerksam zu machen:
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Der angebotene PU-Montageschaum beinhaltet (Diphenylmethandiisocyanate) welcher mit dem R40 Satz "Verdacht auf krebserregende Wirkung" gekennzeichnet ist.
Die Abgabe von gekennzeichneten Schäumen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es besteht Selbstbedienungsverbot. Der Weiterverkauf ist nur durch gewerbliche Wiederverkäufer erlaubt. Wiederverkäufer dürfen diese Chemikalie an private Endverbraucher nur durch eine sachkundige Person nach §5 ChemVerbotsV abgeben!
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie Volljährig sind und den Schaum sachgemäß benutzen, dabei Haut, Augen und Schleimhäute vor direktem Kontakt schützen, z.B. mit Schutzbrille, Atemschutz und Einweghandschuhen.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
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