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Produktinformationen "Soudal Zargenschaum/Schnellschaum Soudafoam 2K B2 400 ml grün"
· Sichere Aktivierung des Systems
· Geeignet zur Montage nach EnEV, DIN 4108-7
· Sehr gute Fugenschalldämmung 61 dB
· Hohe Wärmedämmung ? 0,0362 W/(m·K)
· Luftdichtigkeit: a<0,1m³/[h.m(daPa)2/3]
· Wasserdampfdiffusionswiderstand: 103µ
· Sehr hohe Formstabilität, d.h. kein Volumenschwund und keine Nachdehnung, sobald die Aushärtung abgeschlossen ist
· Ausgezeichnete Haftung auf fast allen Bauuntergründen (außer PE, PP, PTFE & Silicone)
· Schnell Schneidbar (nach ca. 15 Minuten), entspreitzbar nach ca. 45 Minuten
· Beständig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben, Chemikalien, Öl, Benzin
· Alterungs- und verrottungsbeständig, aber nicht UV-beständig, deshalb im Freien überstreichen, abdecken oder mit Dichtstoffen abdichten
· Temperaturbeständig: -40°C bis +90°C
· Sehr emissionsarm EC1+
· Montage von DIN-geprüften Fensterbänken und Treppenstufen
· Setzen von Badewannen- & Duschtassenträgern
· Setzen von Acrylbadewannen im Wanne-in-Wanne-System
· Ausschäumen schwer zugänglicher und schlecht belüfteter Hohlräume, z.B. beim Caravan-, Boots-, Behälter- oder Apparatebau
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!
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