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Produktinformationen "Via NEVOLIT PU-Binder und Haftverbesserer"
Via NEVOLIT PU-Binder und Haftverbesserer, 1,2 Liter
Der Haftverbesserer besteht aus dem gleichen Material, wie der Via NEVOLIT PU-Binder.
Er dient der besseren Haftung zum Untergrund, bzw. zur Sicherung gegen Windsog im verklebten Aufbau.
Vorteile:
- Der Binder ist lösemittelfrei.
- PUR-Harz-Basis
- feuchtigkeitshärtend
- alterungsbeständig
- windsogstabil
- nicht versprödend
- temperaturbeständig
Verarbeitung:
Gemäß der Herstellervorgaben ist der Haftverbesserer bei Flächen >1m² zu verwenden.
Der Haftverbesserer wird in Schlangenlinien auf die Fläche aufgebracht und anschließend mit einer Rolle flächig ausgestrichen. Das frisch angemischte Nevolit muss zeitnah, binnen 15 Minuten, auf den noch frischen Haftverbesserer aufgebracht werden.
Der Verbrauch liegt bei ca. 250 g/m².
Produktbeschreibung:
PU-Binder wird für die Verarbeitung von Nevolit eingesetzt sowie für die Verklebung zum Untergrund. Der Binder wird kann zudem für die Verklebung von vlieskaschierten sowie unterseitig besandeten Dachbahnen eingesetzt werden.
Technische Daten:
- Konsistenz: flüssig
- Siedepunkt/Siedebereich: 208°C
- Flammpunkt: 212°C
- Zündtemperatur: 520°C
- Dampfdruck bei 20°C: 0 hPa
- Dichte bei 20°C: 1,1 g/cm³
- Viskosität dynamisch: bei 20°C, 1000 mPas
Lieferumfang: 1 Stück
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
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