Produktinformationen "Wera 810/1 Bit-Handhalter mit Sprengring, 1/4 Zoll x 120 mm - 1 Stück"
Wera 810/1 Bit-Handhalter mit Sprengring, 1/4 Zoll x 120 mm - 1 Stück
- Bits-Handhalter mit Sprengring für Bits mit 1/4" Außensechskantantrieb
- Mehrkomponentiger Kraftform Griff für schnelles und ergonomisches Verschrauben
- Mit Sechskantabrollschutz gegen Wegrollen
- Mit Sechskantklinge, nicromatt
, Edelstahlhülse mit Sprengring für sicheren Sitz des Bits
!
Details zur Produktsicherheit / Herstellerangabe
Wera Werkzeuge GmbH
Korzerter Straße 21-25
42349 Wuppertal (Deutschland)
E-Mail: info@wera.de
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Schlossriegel mit flachem Griff sind ideal für die zusätzliche Absicherung von Türen. Durch ihren flachen Griff lassen sie sich einfach bedienen und bieten gleichzeitig eine dezente Optik. Diese Riegel eignen sich besonders für den Einsatz an Türen, bei denen eine zuverlässige Verriegelung gewünscht wird. Dank ihrer robusten Bauweise sorgen sie für zusätzlichen Schutz und sind vielseitig einsetzbar.Jedes Bauprojekt ist individuell und muss statisch geprüft werden. Die Beschreibungstexte sind allgemein gehalten und bieten weder eine Absicherung noch treffen sie Aussagen zur Statik oder Tragfähigkeit.
Die blaue Verzinkung rüstet das Ladenband perfekt für die Anwendung im Außenbereich, da ein hoher Schutz vor Korrosionen gewährleistet wird. Es lässt sich einfach montieren und erlaubt eine reibungsarme Bewegung.Made in GermanyBreite Ladenbänder:Bei 10 mm Dorndurchmesser beträgt die Breite des Ladenbands 30 mmBei 13 mm Dorndurchmesser beträgt die Breite des Ladenbands 40 mmBei 16 mm Dorndurchmesser beträgt die Breite des Ladenbands 45 mmBei 20 mm Dorndurchmasser beträgt die Breite des Ladenbands 60 mmStärke Ladenbänder:Bei 10 mm Dorndurchmesser beträgt die Stärke des Ladenbands 3 mmBei 13 mm Dorndurchmesser beträgt die Stärke des Ladenbands 5 mmBei 16 mm Dorndurchmesser beträgt die Stärke des Ladenbands 5 mmBei 20 mm Dorndurchmasser beträgt die Stärke des Ladenbands 8 mmLochdurchmesser Ladenbänder:Bei 10 mm Dorndurchmesser hat das Ladenband Bohrlöcher von 6 mm und eine quadratische Bohrung von 9 mm (Passenden für eine Schlossschraube DIN 603 in M8)Bei 13 mm Dorndurchmesser hat das Ladenband Bohrlöcher von 8 mm und eine quadratische Bohrung von 9 mm (Passenden für eine Schlossschraube DIN 603 in M8)Bei 16 mm Dorndurchmesser hat das Ladenband Bohrlöcher von 8 mm und eine quadratische Bohrung von 9 mm (Passenden für eine Schlossschraube DIN 603 in M8)Bei 20 mm Dorndurchmesser hat das Ladenband Bohrlöcher von 9 mm und eine quadratische Bohrung von 11 mm (Passenden für eine Schlossschraube DIN 603 in M10)Es handelt sich um originale Ware der Firma Vormann. Die Firma steht für hohe Qualität und hohe Ansprüche im Profibereich. Keine Restware oder Asiaimport.
Sie erhalten ein solides deutsches Qualitätsprodukt.Made in Germany
Vormann DIN-Scharnier schmal 40 x 26 verzinkt
DIN 7954 A, gerollt, mit vernietetem Messingstift
Material: Stahl
Oberfläche: Verzinkt
Abmessungen:
A: 40 mm
B: 26 mm
Materialstärke: 0,9 mm
Lochzahl: 4
Schraubendurchmesser: 2,5 mm
Frisch produzierte Neuware, kein Restposten und kein kurz vor dem Ablauf stehendes Mindesthaltbarkeitsdatum.
SOUDAFOAM COMFORT B2 ist ein gebrauchsfertiger, einkomponentiger und selbstexpandierender Polyurethanschaum mit innovativer GENIUS GUN® Technologie.
GENIUS GUN® - Die speziell entwickelte und patentierte Technologie ermöglicht exakte Dosierung und somit optimale Schaumausbeute. Wiederverschließ- und mehrfach einsetzbar ist diese innovative Technologie eine echte Alternative zu herkömmlichem Pistolenschaum.
Produkteigenschaften
· Einfache Handhabung
· Exakte Dosierung
· Wiederverwendbar (bis zu 6 Wochen)
· Sehr gute Fugenschalldämmung 60 dB
· Hohe Wärmedämmung ? 0,0354 W/(m·K)
· Wasserdampfdiffusionswiderstand: 32µ
· Baustoffklasse B2 (gemäß DIN 4102, Teil 1)
· Sehr hohe Formstabilität, d.h. kein Volumenschwund und keine Nachdehnung sobald die Aushärtung abgeschlossen ist
· Ausgezeichnete Haftung auf fast allen Bauuntergründen (außer PE, PP, PTFE und Silicone)
· Schnell Schneidbar (nach ca. 30 Minuten)
· Beständig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben, Chemikalien, Öl und Benzin
· Alterungs- und verrottungsbeständig, aber nicht UV-beständig, deshalb im Freien überstreichen, abdecken oder mit Dichtstoffen abdichten
· Temperaturbeständigkeit -40°C bis +90°C
Anwendungen
· Ausschäumen von div. Hohlräumen, z.B. Mauerdurchbrüchen, Dachausbauten, Rohrdurchführungen, Rollladenkästen, etc.
· Dämmen und Isolieren von Fenster- und Türahmen sowie Fensterbänken
· Ausschäumen von div. Hohlräumen im Apparate- und Metallbau sowie in der Elektroinstallation
· Dämmen und Isolieren im Kühlwagen- und Caravanbau
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!